Hallo Leute!
Mich beschäftigt seit einiger Zeit die Frage, ob es konkrete Richtlinien gibt, die bei einer Leistungssteigerung einzuhalten sind? Ein Kollege von mir meinte es gäbe eine Art Tabelle in der Steht, was ab einem gewissen gesteigerten Prozentsatz zur Serienleistung anzupassen gilt.. Z.b. ab wie viel Prozent Mehrleistung eine stärkere Bremsanlage unverzichtbar ist, bis hin ab wann man Insassenschutz nachrüsten muss (Käfig, etc.)
Da es nicht um ein konkretes Vorhaben geht, habe ich darauf verzichtet den TÜV Persönlich damit zu nerven. Bei Google habe ich dazu auch nichts derartiges gefunden.
Möglicherweise hat ja jemand hier Erfahrung gemacht..
Grüße aus dem Saarland!
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